
(lat.) ist das altrömische, vor den zweimal jährlich zusammengerufenen Kuriatkomitien vielleicht ursprünglich zwecks einer Art Kindesannahme errichtete Testament.Kaser §§ 60 III 2b, 65 II 1b, 67 I 2a; Söllner §§ 5, 8; Köbler, DRG 23
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